Am 23. September 2018 – Ja zum Bundesbeschluss Velo

Pro Velo LuzernAllgemein

Die Verfassungsergänzung, über die wir am 23. September abstimmen, verbessert das Miteinander von Auto, ÖV, Fussverkehr und Velo. Velowege werden wie Fuss- und Wanderwege in der Verfassung verankert. Das stärkt das Velowegnetz.
Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steigt. Velofahren im Alltag und in der Freizeit wird attraktiver, Sport und Tourismus profitieren.


Darum gehts

Der Bundesbeschluss Velo ist eine kleine aber wichtige Ergänzung der Verfassung. Daher muss am 23. September das Volk darüber abstimmen. Bundesrat, Nationalrat (115:70) und Ständerat (37:1) sagen sehr deutlich JA. Der Bundesbeschluss ist ein direkter Gegenentwurf zur im Jahr 2016 eingereichten Velo-Initiative. Die Velo-Initiative ist zu Gunsten des Bundesbeschlusses von den Initianten zurückgezogen worden. Sie unterstützen ohne Wenn und Aber die nun vorliegende Verfassungsergänzung.

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