Endlich klare Vorgaben fürs Velo

Kanton Luzern legt verbindlich fest, wann Velos eigene Spuren erhalten müssen – und schafft damit die Grundlage für ein sicheres, durchgehendes Velonetz bis 2027.
Der Gegenvorschlag zur schweizerischen Veloinitiative von Pro Velo wurde 2018 mit über 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das daraus resultierende nationale Veloweggesetz fordert eine Velonetzplanung bis 2027. Die neuen kantonalen Standards für den Veloverkehr definieren nun konkret, wie dieses Netz im Kanton Luzern umgesetzt werden soll.
Wo welche Veloinfrastruktur?
Im Kanton Luzern gibt es nun klare Vorgaben, bei welcher Geschwindigkeit und bei welcher Verkehrsbelastung des motorisierten Verkehrs welche Veloinfrastruktur nötig ist. Gemessen wird die Verkehrsbelastung mit der Anzahl Fahrzeuge pro Tag (DTV: durchschnittlicher täglicher Verkehr).
Mischverkehr ohne eigene Flächen für das Velo ist bei Tempo 30 bis 5 000 Fahrzeugen pro Tag und bei Tempo 50 bis höchstens 2 500 Fahrzeugen pro Tag zulässig. Damit liegen erstmals klare Grenzwerte vor, ab wann der Kanton eine eigene Veloinfrastruktur mit separater Fläche realisieren muss.

Zwei Beispiele aus der Stadt Luzern
An der Baselstrasse in der Stadt Luzern fahren täglich durchschnittlich rund 17 000 Fahrzeuge. Das übersteigt selbst bei Tempo 30 den Grenzwert für Mischverkehr – eine eigene Veloinfrastruktur ist aus Sicherheitsgründen unerlässlich.
Die Seebrücke ist noch stärker belastet: Rund 30 000 Fahrzeuge pro Tag machen baulich getrennte Radwege zwingend. Auf vielen Kantonsstrassen durch die Ortszentren beträgt der DTV zwischen 5 000 und 12 000 Fahrzeugen – auch dort ist eine separate Fläche für den Veloverkehr vorgeschrieben.
«Bevor es Platz für Busbuchten, Abbiegespuren, Mehrzweckstreifen und so weiter hat, braucht es mindestens auf Veloverbindungen eine breite Veloinfrastruktur.»
Till Hofstetter, Velofachplaner
Breiten und Knotenpunkte
Die kantonalen Standards legen nicht nur die Art der Veloinfrastruktur fest, sondern auch die notwendige Breite. Bei Kreuzungen und Bushaltestellen werden situationsabhängige Führungsformen definiert – je nach baulicher Situation kommen unterschiedliche Lösungen in Frage.
Ausnahmen und Abweichungen
Abweichungen von den Standards sind möglich, wenn andere Vorgaben verletzt würden, der Eingriff unverhältnismässig wäre oder Dritte unzumutbar betroffen würden. Zulässig sind sie jedoch nur, wenn die Abweichung möglichst gering ausfällt (etwa durch Temporeduktion), die Sicherheit nicht spürbar sinkt und kantonale sowie kommunale Velonetzpläne nicht unterbrochen werden.
Pro Velo bleibt dran
Mit den neuen Standards Fuss- und Veloverkehr gibt es erstmals konkrete Vorgaben – nicht nur Ziele und Grundsätze. Im dicht bebauten Raum braucht es Abwägungsprozesse und Kompromisse. Pro Velo Luzern wird die Standards beharrlich einfordern und die Umsetzung in Stadt und Gemeinden begleiten.
Wie schnell und in welchem Umfang die Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten – die kantonalen Standards legen den Massstab fest, den man künftig an jede Strassenplanung anlegen kann.
Quelle: Pro Velo Luzern, Velozärn – Die neuen Standards Fuss- und Veloverkehr. Autor: Till Hofstetter, Velofachplaner.
Den vollständigen Artikel und die kantonalen Standards findet ihr auch in der Onlineausgabe von Velozärn und ab 17.06.2026 in euren Briefkästen.


