Luzerner Zwischenbilanz zum Veloweggesetz

Bis 2027 müssen Kantone und Gemeinden ein zusammenhängendes Velowegnetz planen. Wir sind also in der Halbzeit dieser Planungsphase. An diesem Meilenstein wollen wir das Erreichte und das noch zu Leistende für Luzern reflektieren und würdigen.
Hier könnt ihr die Medienmitteilung lesen:
Veloweggesetz Zwischenbilanz: Der Kanton Luzern ist am Planen, doch es braucht weiteres Engagement!
Luzern, 7. Juli 2025. Heute haben das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wie auch Pro Velo Schweiz (PVCH) Informationen zur Umsetzung des Veloweggesetzes (VWG) veröffentlicht. Diese Berichte zeigen auf, dass das Gesetz auch im Kanton Luzern die Planungen beschleunigt. «Das von Pro Velo auf den Weg gebrachte nationale Gesetz zeigt auch im Kanton Luzern Wirkung: Der Kanton Luzern erarbeitet eine durchgängige Velonetzplanung und Standards für den Fuss- und Veloverkehr. Diese werden dringend benötigt, denn die heutigen Vorgaben sind veraltet. Pro Velo Luzern wird diese Planungen und Standards bei konkreten Strassenprojekten konsequent einfordern.», sagt die Co-Präsidentin Elena Wiss von Pro Velo Luzern.
Im Jahr 2018 haben alle Kantone und 74 % der Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Velo-Initiative von Pro Velo angenommen. Auf dieser Basis trat vor zweieinhalb Jahren das Veloweggesetz (VWG) in Kraft. Das VWG verpflichtet die Kantone, bis Ende 2027 attraktive und sichere Velowegnetze zu planen.
Pro Velo Luzern freut sich, dass «unser» Veloweggesetz auch im Kanton Luzern Wirkung zeigt. Der Kanton Luzern hat eine Velofachstelle geschaffen und die Aufgaben sind geklärt. Die Aktualisierung der Velonetzplanung läuft (aktuell gültiger Stand 1994/2009) und der Kanton erarbeitet Standards für den Fuss- und Veloverkehr. Diese Planungen werden dringend benötigt, da bei Strassenprojekten demVeloverkehr noch viel zu oft einfach kein oder zu wenig Platz eingeräumt wird.
Wir brauchen eine Veloinfrastruktur für alle vom 8-jährigen Kind bis zur 80-jährigen Person. Dazu müssen bei konkreten Strassenprojekten die Velonetzplanung und klare Standards für den Veloverkehr von Anfang an mitgedacht und konsequent umgesetzt werden. Pro Velo Luzern wird die Umsetzung aufmerksam begleiten und hartnäckig einfordern.
Das Gesetz verpflichtet auch den Kanton Luzern, die Netze bis Ende 2042 umzusetzen. Eingezeichnete Routen auf dem Papier reichen nicht aus für die Umsetzung des Veloweggesetzes. Letztlich braucht es befahrbare Velowege in hoher Qualität, um die Verlagerungsziele aufs emissionsarme und lautlose Velo zu erreichen. Pro Velo Luzern erwartet vom Kanton Sofortmassnahmen zur Behebung von Gefahrenstellen, klare Qualitätsstandards, auf die Umsetzungsfrist ausgerichtete Umsetzungsprogramme und eine gesicherte Finanzierung. Der Kanton muss beim Bau der Velowege klar die Verantwortung übernehmen, damit der Bau der durchgehenden Velowegnetze bis 2042 realisiert ist.
Bei der Umsetzung des VWG wünscht sich Pro Velo Luzern nicht zuletzt auch mehr Unterstützung vom Bund: «Wir brauchen eine Verbesserung der nationalen Gesetze bspw. die Möglichkeit Velowege konsequent rot einzufärben, einheitliche Standards für die Veloinfrastruktur und eine gesicherte finanzielle Unterstützung durch den Bund.», sagt Elena Wiss.


