Medienmitteilung: Vernehmlassung Veloweggesetz Kanton Luzern

geplante Velovorzugsroute Alpenstrasse Luzern

Medienmitteilung zur kantonalen Vernehmlassung

Pro Velo Luzern begrüsst den kantonalen Entwurf für das Velonetz – fordert aber drei konkrete Korrekturen: mehr Basisverbindungen, eine gerechtere Finanzierung und einen verbindlichen Planungsstart jetzt.

Das nationale Veloweggesetz (VWG) – 2018 mit über 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen – verpflichtet die Kantone, ihr Velonetz bis 2027 behördenverbindlich festzulegen und bis 2042 vollständig umzusetzen. Pro Velo Luzern begrüsst die laufenden Planungsarbeiten des Kantons, sieht aber in drei Punkten zwingenden Korrekturbedarf.

Das Netz der Basisverbindungen ist zu wenig dicht

Das Veloweggesetz verlangt, dass Velos Wohngebiete, Schulen, Arbeitsplätze, ÖV-Haltestellen, Einkaufsläden und Freizeitanlagen erschliessen. Im vorliegenden kantonalen Netzplan ist das jedoch nicht überall der Fall: So werden beispielsweise die Kantonsschule Willisau und das Schulhaus Steinhof in der Stadt Luzern nicht durch das Velonetz erschlossen.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) empfiehlt innerorts eine sogenannte Maschenweite – den maximalen Abstand zwischen Velorouten – von 200 bis 500 Metern. Auch diese Vorgabe ist im aktuellen Entwurf an vielen Orten nicht erfüllt. Zudem fehlen im Netzplan Veloparkierungsanlagen, die das VWG explizit als Teil des Velonetzes versteht.

«Im Weggesetz sind die Gemeinden zu verpflichten, die Erfüllung des nationalen Veloweggesetzes mit zusätzlichen Basisverbindungen und den wichtigsten Veloparkierungsanlagen sicherzustellen.»

Pro Velo Luzern, Medienmitteilung zur Vernehmlassung

Finanzierung: Kanton muss mehr Verantwortung übernehmen

Im aktuellen Entwurf des Weggesetzes ist der Kanton nur für Velovorzugsrouten und Verbindungen auf Kantonsstrassen zuständig. Für ein zusammenhängendes Velonetz sind aber auch die Hauptverbindungen entscheidend – unabhängig davon, ob sie auf Kantons- oder Gemeindestrassen verlaufen.

Pro Velo Luzern fordert daher, dass der Kanton alle Hauptverbindungen finanziert. Das Beispiel Baldegg–Gelfingen zeigt das Problem: Eine Gemeinde kann nichts dafür, wenn eine direkte Gemeindestrasse die ideale Velostrecke ist und so die Kantonsstrasse ersetzt. Solche Zufälligkeiten dürfen nicht zu einer finanziellen Benachteiligung einzelner Gemeinden führen.

Auch die Finanzierung von Basis- und Freizeitrouten durch die Gemeinden birgt Risiken: Wenn jede Gemeinde nur das Netz auf ihrem eigenen Gebiet finanziert, droht ein Flickenteppich. Pro Velo schlägt vor, diese Beiträge solidarisch und einfach nach Einwohnerzahl zu verteilen – das entlastet ländliche Gemeinden mit grossem Netzangebot und wenig Einwohnern.

«Im Weggesetz ist die Finanzierung der Hauptrouten durch den Kanton zu gewährleisten. Die durch die Gemeinden zu finanzierenden Veloverbindungen sind solidarisch und besser nur nach Einwohnerzahl zu finanzieren.»

Pro Velo Luzern, Medienmitteilung zur Vernehmlassung

Umsetzung bis 2042: Jetzt planen, nicht warten

Die nationale Frist für die vollständige Umsetzung des Velonetzes läuft 2042 ab. Die Botschaft des Kantons verweist auf die bereits knapp 73 Prozent umgesetzten Radrouten aus dem Radroutenkonzept von 1994 – und hält fest, dass «da und dort vermutlich noch Handlungsbedarf verbleibe». Pro Velo Luzern hält das für eine Unterschätzung der Situation.

Ein konkretes Beispiel: An der K15 in Neudorf existieren heute rund einen Meter breite Velostreifen in einer Kernfahrbahn – gemäss der Schwachstellenanalyse bereits ein mittlerer Handlungsbedarf. Im bewilligten Ausbauprojekt werden diese Streifen aufgehoben, weil sie nicht mehr normkonform sind. Ergebnis: Nach dem Umbau gibt es bei Tempo 50 km/h und rund 7 000 Fahrzeugen pro Tag gar keine Veloinfrastruktur mehr. Der Handlungsbedarf bis 2042 wächst damit, statt zu schrumpfen.

Pro Velo Luzern fordert deshalb: Bis 2030 müssen konkrete Massnahmen für jeden Streckenabschnitt geprüft und festgelegt sein. Und: Es dürfen keine Projekte mehr geplant, bewilligt oder gebaut werden, die das Velowegnetz nicht berücksichtigen.

Ob der Kanton diese Korrekturen aufnimmt, entscheidet sich im laufenden Vernehmlassungsverfahren – und damit auch, wie realistisch ein zusammenhängendes Luzerner Velonetz bis 2042 tatsächlich ist.

Quelle: Medienmitteilung Pro Velo Luzern zur kantonalen Vernehmlassung Velo. Kontakt: Elena Wiss (Co-Präsidentin) und Till Hofstetter (Infrastrukturplaner, Verkehrsingenieur ETH).

Kontakt

Elena Wiss
Co-Präsidentin Pro Velo Luzern
+41 76 504 00 47
Till Hofstetter
Infrastrukturplaner, Verkehrsingenieur ETH
+41 79 524 88 39
till.hofstetter@proveloluzern.ch